Platzregeln

Wir wünschen allen, unseren Gästen sowie unseren Mitgliedern, einen angenehmen Aufenthalt auf unserem Gelände. Es versteht sich, dass wir Platzregeln haben. Ein paar nützliche Hinweise werden hier erörtert. Wenn Sie noch etwas weiter lesen, wissen Sie über die Wichtigsten Bescheid. Haben Sie noch bestimmte Fragen, verständigen Sie sich bitte mit dem Gästeservice. Die Erfahrung lehrt, dass man, wenn man einander berücksichtigt, auf dem Krösenberg eine wunderbare Zeit hat.

Anmeldung nach dem Eintreffen

Jeden Besucher oder Gast wird gebeten, sich gleich nach der Ankunft, telefonisch oder persönlich, beim Gästeservice anzumelden.

Fahrzeuge

Die Straßen auf unserem Gelände sind unbefestigt, wir können deshalb keine Wohnmobile/Wohnanhänger schwerer als 3500 Kg. zulassen. Haben Sie einen Wohnanhänger oder ein Wohnmobil, der länger ist als 6 Meter, melden Sie das bei der Voranmeldung. Nicht jeder Stellplatz eignet sich für größere Wohnmobile oder Wohnanhänger.

Parken

Für Gäste gibt es einen Zentralparkplatz, Mitglieder mit einem permanenten Stellplatz dürfen ein Auto am Stellplatz parken.

Offenes Feuer, rauchen

Unser Gelände liegt in einem Kiefernwald. Wegen der Feuersicherheit ist offenes Feuer und die Benutzung eines Holzkohlenfeuers verboten. Nur auf dem eigenen Stellplatz und auf der Terrasse beim „’t Getervan“ ist das Rauchen erlaubt.

Haustiere

Gäste dürfen ein (1) Hund mitbringen, sofern sie einen Platz im Wald reservieren können.

Aufenthaltspflicht

Aufenthaltspflicht für Gäste / Mitglieder ohne ständigen Stellplatz. Das heißt, dass das Zelt , der Wohnanhänger oder das Wohnmobil während der Nacht nicht unbeaufsichtigt sein dürfen.

Haftung

Der Vorstand des Vereins De Krösenberg haftet nicht für Unfälle oder Schäden an Personen oder persönlichem Eigentum. Der Aufenthalt auf dem Gelände mit all seinen Einrichtungen ist Ihr eigenes Risico. Eltern haften für ihre Kinder.